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Prä- und poststationäre Förderung

Reintegrationsbegleitung

Bei der (Re-)Integrationsbegleitung handelt es sich um eine Begleitung der Schülerin oder des Schülers in sein neues-, bzw. altes schulisches Umfeld durch eine Lehrkraft der Schule für Kranke. Die (Re-)Integrationsbegleitung erfolgt jedoch nicht - wie bei der Belastungserprobung - aus dem Rahmen der Klinik heraus, sondern erst nach der Entlassung der Schülerin oder des Schülers aus der Klinik.

Die (Re-)Integrationsbegleitung zielt daher auch nicht auf die Vorbereitung der
(Re-)Integration durch eine sukzessive, aufbauende Erprobung der Belastungsfähigkeit, sondern vielmehr auf eine Begleitung und Unterstützung des (Re-)Integrationsprozesses im direkten schulischen Umfeld. Notwendig wird eine (Re-)Integrationsbegleitung meist dann, wenn in der Klinik mit der Schülerin oder dem Schüler aufgrund der kurzen Verweilzeiten keine Belastungserprobung durchgeführt werden konnte. Die weiterhin vorhandenen psychischen und psychosoziale Probleme machen aber eine zeitlich begrenzte Begleitung und Unterstützung des Reintegrationsprozesses über den stationären Aufenthalt hinaus notwendig.

In einigen Fällen wird auch eine Begleitung und Unterstützung des (Re-)Integrationsprozesses über die Belastungserprobung hinaus notwendig. Erforderlich kann eine Reintegrationsbegleitung auch dann werden, wenn die Schülerin oder der Schüler die Klinik in den Ferien verlassen hat und der Übergang in die Schule nach den Ferien einer weiteren stabilisierenden Unterstützung bedarf. Die positive Beziehung, die während des Klinikaufenthaltes zwischen der Schülerin oder dem Schüler und der Lehrkraft der Schule für Kranke aufgebaut werden konnte, kann stabilisierend und unterstützend für den (Re-)Integrationsprozess genutzt werden.

Die Bezugslehrkraft kann dem Schüler oder der Schülerin in schwierigen Situationen als vertrauter Ansprechpartner dienen. Darüber hinaus kann der Bezugslehrer dabei helfen, dass die mit der Schülerin oder dem Schüler im Rahmen der Klinikschule eingeübten Verhaltensmuster und Verstärkersysteme in die reale Klassensituation übertragen werden. Die Lehrkräfte der Schule für Kranke erarbeiten zusammen mit den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften der Stammschulen und den Sorgeberechtigten begleitende und unterstützende Maßnahmen zur Absicherung des (Re-)Integrationsprozesses.

Maßnahmen zur Reintegrationsbegleitung beziehen sich aber nicht nur auf die Begleitung und Unterstützung des (Re-)Integrationsprozesses unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt. Vielmehr kommt vor, dass die Stammschulen uns nach einiger Zeit der erfolgten Reintegration um Hilfestellung bitten. Die Schule für Kranke steht den Stammschulen daher auch über den Klinikaufenthalt hinaus beratend zur Verfügung.

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