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Prä- und poststationäre Förderung

Grundsätze zur Durchführung von Belastungserprobungen

Schulische und außerschulische Belastungserprobungen bilden in der Regel den Abschluss der stationären Behandlung in der Klinik; sie beruhen nicht auf einem spontanen Entschluss, sondern sie ergeben sich aus der rechtzeitigen gemeinsamen Planung von Sorgeberechtigten, verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern der Heimatschulen und der Schule für Kranke sowie den zuständigen Therapeutinnen und Therapeuten der Klinik.

Bei den schulischen Belastungserprobungen ist es darüber hinaus notwendig, dass ein Konsens über Zeitpunkt und Durchführung der Belastungserprobung zwischen den Bezugslehrern der Schule für Kranke und den zuständigen Therapeutinnen und Therapeuten hergestellt wird, da der Bezugslehrer die Durchführung der Belastungserprobung überzeugend gegenüber den verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern der Stammschule vertreten muss. In Problemfällen ist die Schulleitung hinzuzuziehen.

Der Bezugslehrer der Schule für Kranke nimmt zu den Stammschulen Kontakt auf und bespricht mit den verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern der Stammschule die notwendigen inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung der Belastungserprobung und lädt sie ggf. zu vorbereitenden Hospitationsbesuchen an der Schule für Kranke ein; fall- und situationsabhängig sollte vor der Durchführung der Belastungserprobung ein gemeinsames Gespräch mit allen verantwortlichen Beteiligten (das sind: Sorgeberechtigte, verantwortliche Lehrerinnen und Lehrer der Heimatschule und der Schule für Kranke, zuständige Therapeutinnen und Therapeuten der Klinik) organisiert werden.

Belastungserprobungen sind grundsätzlich von ihrem Ergebnis her diskussionsbedürftig: Nach Abschluss der Belastungserprobung ist ein gemeinsames Gespräch mit den verantwortlichen Beteiligten notwendig, in dem reflektiert wird, ob der Schüler den Belastungen der schulischen Anforderungen gewachsen ist und ob ggf. weitere Fördermaßnahmen und außerschulische unterstützende Hilfen notwendig sind.Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Belastungserprobung befinden, zählen während dieses Zeitraumes als Schülerinnen und Schüler der Schule für Kranke, da die Belastungserprobung aus dem Schonraum des stationären Aufenthaltes heraus erfolgt.

Die Bezugslehrerinnen und –lehrer der Schule für Kranke dokumentieren in ihren Arbeits- bzw. Wochenberichten die Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Schülerinnen und Schülern sowie zu deren Klassenlehrerinnen und -lehrern während der Belastungserprobung.Bei Schulbesuchen und Hospitationen, die im Rahmen der Belastungserprobungen durchgeführt werden, informiert die Bezugslehrerin oder der Bezugslehrer jeweils die Schulleitung der Stammschule über die Art der Belastungserprobung.

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Kriterien für die Durchführung von Belastungserprobungen:

Festlegung des Zeitrahmens:

  • Über welchen Zeitraum kann die Belastungserprobung erfolgen?

Festlegung des organisatorischen Rahmens:

  • soll die Belastungserprobung mit voller Stundenzahl erfolgen oder soll die Stundenzahl sukzessiv erhöht werden?
  • Wann kann aus Sicht der Stammschule mit der Belastungserprobung begonnen werden? (Beachten von Feiertagen/ Schulfesten/ Klassenfahrten/ besonders schwierige Klassensituationen durch z. B. Ausfall des Klassenlehrers etc.)
  • Ist eine Begleitung durch den Bezugslehrer/die Bezugslehrerin der Schule für Kranke sinnvoll und hilfreich? Wie und in welcher Intensität soll die Begleitung erfolgen?
  • Wie sollen die Kontakte während der Belastungserprobung organisiert werden?
  • Soll ggf. vor- und/oder nach der Belastungserprobung ein Gespräch mit allen Beteiligten (Bezugstherapeut/in, Klassenlehrer/in, Bezugslehrer/in und Eltern bzw. Sorgeberechtigten) geführt werden? Sind eventuell zusätzliche Hilfen erforderlich (SPFH, Therapiegruppen, Hausaufgabenbetreuung etc.)?

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