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Prä- und poststationäre Förderung

Einleitung

Der hohe Kostendruck im Gesundheitswesen hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich die stationäre Behandlungsdauer im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie erheblich verkürzt hat. Mit dieser Verkürzung der stationären Aufenthaltsdauer geht einher, dass die ambulante, poststationäre Behandlung einen immer größeren Raum einnimmt. Immer häufiger werden Schülerinnen und Schüler schon nach kurzer stationärer Behandlungszeit zur ambulanten Weiterbehandlung entlassen. Aufgrund der weiterhin vorhandenen psychischen und psychosozialen Probleme sind die Schülerinnen und Schüler nach ihrer stationären Entlassung aber oftmals noch nicht so stabilisiert, dass sie den Belastungen des Schulalltags in ihrer Stammschule gewachsen sind. Daher wird an die Schulen für Kranke zunehmend der Wunsch herangetragen, dass sie auch die Kinder und Jugendlichen fördern möge, die sich in ambulanter, poststationärer Behandlung befinden.

Dieser Wunsch bedeutet für die Schulen für Kranke, dass sich die schulische Förderung zunehmend von der Dauer des stationären Aufenthaltes entkoppelt: der Anspruch auf Förderung besteht über den stationären Aufenthalt hinaus. Dies hat zur Konsequenz, dass sich der Handlungsauftrag der Schule für Kranke nicht mehr allein aus der Dauer des stationären Aufenthaltes, aus den Fehlzeiten oder aus dem damit verbundenen Unterrichtsausfall begründen lässt, sondern sich vielmehr aus dem Nachweis und der Gewichtung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ergeben muss.

Wir möchten deshalb im Folgenden erörtern, welche Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung unsere Schule den Schülerinnen und Schülern bieten kann, die sich in ambulanter, poststationärer Behandlung befinden.

Ziel dieser prä- und poststationären Förderung von Schülerinnen und Schülern ist ihre bestmögliche Reintegration in die alte schulische Umgebung bzw. Integration in eine neue schulische Umgebung. Wir unterscheiden dabei zwischen einer (re-)integrierenden Förderung, die als Integrations- oder Reintegrationsbegleitung außerhalb der Schule für Kranke an einer allgemeinen Schule stattfindet und einer ambulanten schulischen Förderung, bei der die Schule für Kranke im Vorfeld einer geplanten stationären Aufnahme oder im Anschluss nach einem Klinikaufenthalt ambulant besucht wird.

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