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Prä- und poststationäre Förderung

Integrierende Förderung

Die Schule für Kranke in Bedburg-Hau sieht den Schwerpunkt ihrer Arbeit in der konkreten Realisierung der schulischen und sozialen Integration; unser Ziel ist die „bestmögliche (Re-) Integration“ von Schülerinnen und Schülern in ihre neue bzw. alte schulische Umgebung.

Diesem Leitziel der „bestmöglichen (Re-) Integration“ folgend muss die Überganssituation des Klinikaufenthaltes von ihrem Ende her betrachtet und ein insgesamt größerer Zeitraum über den Entlassungstermin hinaus berücksichtigt werden. Dieser größere Zeitraum beeinflusst unsere pädagogische und schulische Arbeit sowohl während des Klinikaufenthaltes als auch nach dem Verlassen der Klinik und schafft neue Aufgaben: nicht nur die Planung fachlicher und pädagogischer Unterrichtsinhalte, sondern vor allem auch die aktive Gestaltung des Übergangs in die Stammschule und die Begleitung in der nachfolgenden Zeit.

Bei der aktiven Gestaltung des Übergangs in die Stammschule und der Begleitung in der nachfolgenden Zeit unterscheiden wir zwei Formen der integrierenden ambulanten Förderung: die Belastungserprobung und die (Re-) Integrationsbegleitung.

Belastungserprobung

Die Belastungserprobung erfolgt bei einem befristeten Besuch des schulischen oder außerschulischen Umfeldes in der Zeit des Klinikaufenthaltes. Während also der „ambulante Schulbesuch“ eine Überbrückungsfunktion hat und den Schüler vor falscher oder unangemessener Belastung schützt, bedeutet die Belastungserprobung eine sukzessive Belastung der Schülerin oder des Schülers.

Das während des Klinikaufenthaltes erarbeitete schulische oder außerschulische Konzept soll vor der Entlassung aus der Klinik im künftigen Umfeld erprobt werden. Belastungserprobungen können sich also sowohl auf das außerschulische- als auch auf das schulische Umfeld beziehen. Für uns als Schule ist zwar die schulische Belastungserprobung von besonderer Relevanz, jedoch bedarf auch die außerschulische Belastungserprobung einer schulischen Vorbereitung.

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